Wir kompensieren die Zeit, in der die Studios aufgrund behördlicher Maßnahmen geschlossen waren, natürlich angemessen. Den Zeitraum entsprechend der Dauer der Schließung erhältst Du nach Ablauf Deiner Mitgliedschaft als kostenfreie Trainingszeit an Deinen Vertrag angehängt. Bitte gib dies aktiv bei Deiner Kündigung an. Bitte beachte, dass eine Erstattung der Mitgliedsbeiträge aufgrund der Verjährungsfrist von drei Jahren nicht mehr möglich ist.
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