Sollte Deine Ruhezeit rückwirkend bearbeitet worden sein, werden für diesen Zeitraum bereits eingezogene Beiträge als Guthaben in Deinem Profil hinterlegt. Die Servicepauschale (bei Altverträgen) wird auch während einer Ruhezeit berechnet. Der erste Beitrag am Ende Deiner Ruhezeit wird ebenfalls (abhängig vom Buchungszyklus) vor Ende der Ruhezeit anteilig abgebucht. Zur verbesserten Kenntnisnahme kannst Du alle Abbuchungen und Ruhezeiten im Self-Service-Bereich Deiner FITSEVENELEVEN App einsehen.
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