Das eingereichte Attest muss immer den Ausfall zeitlich genau definieren. Sofern Dein Attest z.B. den Wortlaut "bis auf Weiteres" beinhaltet, können wir leider keine Ruhezeit einpflegen. Hierzu bedarf es einer genauen Zeitangabe. Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unzureichend und kann als Nachweis nicht akzeptiert werden, da ein fachärztliches Attest der temporären Sportunfähigkeit mit prognostizierter Ausfalldauer notwendig ist.
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